Kosten
Bei Anrufung des gesetzlichen Schlichters, vertreten durch die Geschäftsstelle des DEUTSCHEN SCHLICHTERBUNDES e.V., wird für die Aufnahme des Schlichtungsantrages und Weiterleitung ein einmaliges Organisationshonorar in Höhe von € 180,- fällig.
Die gesetzlichen Schlichter vereinbaren mit den Schlichtungsparteien ein Stundenhonorar entsprechend der Bedeutung des Schlichtungsfalles bis max. € 250,- zzgl. MwSt entsprechend der Verfahrensordnung.
Weitere Kosten wie Reisekosten, Übernachtungskosten, etc. werden entsprechend der vorliegenden Verfahrensordnung in Rechnung gestellt.