Deutscher Schlichterbund e.V.
Streiten oder Schlichten?
Das Gesetz gibt Ihnen die Wahl.Streiten vor Gericht muss nicht sein. Ein Konflikt lässt sich auch anders lösen. Schneller, kostengünstiger, mit einem Ergebnis, das beide Seiten akzeptieren können. Schlichten statt richten - das ist das Ziel des Deutschen Schlichterbunds. Nach den meisten deutschen Landesgesetzen für Güte-/Schlichtungsstellen können Rechtsanwälte und Notare von den Justizministerien bzw. den beauftragten Oberlandesgerichten, zu gesetzlichen Schlichtern berufen werden. Diese Schlichter können in allen Rechtsstreitigkeiten angerufen werden. Die Schlichterstellen entlasten die Gerichte. Jede erfolgreiche Schlichtung vermeidet einen Gerichtsprozess, bei dem oftmals familiäre Beziehungen und geschäftliche Verbindungen zerstört werden. Die Anrufung kann für eine gesichtswahrende Klärung der Rechtsverhältnisse sorgen.
- Das Schlichtungsprotokoll stellt, wie das gerichtliche Urteil, gem. § 794 ZPO einen vollstreckungsfähigen Titel dar.
- Die Anrufung der Schlichterstelle hemmt gem. § 204 BGB die Verjährung um mindestens 6 Monate.
- Für die Schlichtung besteht kein Anwaltszwang. Die Fristen können abgekürzt werden.
- Die Schlichtungsbesprechung kann in jeder Räumlichkeit stattfinden.
- Die Honorierung des Schlichters erfolgt auf Stundenbasis.
- Bei einer fehlgeschlagenen Schlichtung kann das gerichtliche Verfahren jederzeit aufgerufen werden.